Laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Gewässerschutz und der Europäischen Norm UNI EN 858-2 hat die Wartung und Kontrolle an den Ölabscheideranlagen 2 x jährlich zu erfolgen. Des Weiteren müssen Ölabscheider sowie die Zuleitung zum Ölabscheider ein Prüfprotokoll aufweisen um Ihre Dichtheit zu bestätigen.
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rund um das Thema Ölabscheider in Südtirol.
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